Die Probleme und Herausforderungen an das operative Controlling durch die Etablierung des Fixkostendegressionsabschlags (FDA) im Hinblick auf die Entgeltverhandlungen 2017ff stellen die Krankenhäuser zukünftig vor neue Herausforderungen. Als erster wesentlicher Schritt für die Darstellung und Ermittlung des FDA ist die Differenz zwischen der neuen und der alten vereinbarten Leistungsmenge zu ermitteln. Dies erfordert eine differenzierte Einzelleistungsdarstellung der Vereinbarungen und Überleitung in den jeweils aktuellen Fallpauschalenkatalog. Die GSG entwickelt hierfür ein mit dem Zweckverband Ruhrbezirk abgestimmtes Verfahren.